Eine weitere Satzungsänderung beschäftigt die Hauptversammlung am 23.03.1992. Um die Arbeit der Vorstandschaft auf eine breitere Basis zu stellen, gibt es seit diesem Zeitpunkt 2 stellvertretende Vorstände. Wichtiger Zusatz der Änderung: “Möglichst beide Geschlechter sollten im Vorstand vertreten sein”.